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   LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04   

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https://dejure.org/2004,15455
LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04 (https://dejure.org/2004,15455)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.11.2004 - 65 S 229/04 (https://dejure.org/2004,15455)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. November 2004 - 65 S 229/04 (https://dejure.org/2004,15455)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2005, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Nach der bisherigen überwi~genden Rechtssprechung der Zivilgerichte (grundlegend OLG Frankfurt a.M., NJW 1992, 2490; Übersicht zur Rechtsprechung bei Maaß/Hitpaß NZM 2000, 945 und NZM 2003, 181), bestätigt und konkretisiert durch das Bundes- sowie die Landesverfassungsgerichte (BVerfG NJW 1994, 1147; NJW 1995, 1665; BerlVerfGH NZM 2002, 560), konnte ein Mieter, der eine Satellitenanlage installieren will, in aller RegeLzwar auf einen Kabelanschluss verwiesen werden, wegen der damit verbundenen erheblichen Informationseinbußen allerdings nicht auf die Möglichkeit des Empfangs terrestrisch ausgestrahlter Rundfunk- und Femsehprogramme.

    einer Parabolantenne ist somit grundsätzlich von Art. 51 S. 1 GG und Art. 1411BeriVerf geschützt (BeriVerfGH, NZM 2002, S. 560; BverfGE 90, 27).

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01

    Keine Verletzung der Informationsfreiheit durch Verurteilung zur Beseitigung

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Nach der bisherigen überwi~genden Rechtssprechung der Zivilgerichte (grundlegend OLG Frankfurt a.M., NJW 1992, 2490; Übersicht zur Rechtsprechung bei Maaß/Hitpaß NZM 2000, 945 und NZM 2003, 181), bestätigt und konkretisiert durch das Bundes- sowie die Landesverfassungsgerichte (BVerfG NJW 1994, 1147; NJW 1995, 1665; BerlVerfGH NZM 2002, 560), konnte ein Mieter, der eine Satellitenanlage installieren will, in aller RegeLzwar auf einen Kabelanschluss verwiesen werden, wegen der damit verbundenen erheblichen Informationseinbußen allerdings nicht auf die Möglichkeit des Empfangs terrestrisch ausgestrahlter Rundfunk- und Femsehprogramme.

    einer Parabolantenne ist somit grundsätzlich von Art. 51 S. 1 GG und Art. 1411BeriVerf geschützt (BeriVerfGH, NZM 2002, S. 560; BverfGE 90, 27).

  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    (aa) Für die Einschätzung,ob der Eingriff der geringst möglicheist, hat die Rechtsprechung Kriteriengeschaffen,u.a. dass der Mieterden Vermietervon allen im Zusammenhang mit der Installationsowiederen Beseitigungzusammenhängenden Kostenfreistellt, dass die Antenne von einem Fachmanninstalliertwird, dass der Mieter eine entsprechendeVersicherungfür die Anlageabschließt,sowie dass der Mieter dabei die bestehendenbaurechtlichenVorschriftenbeachtet(OLG Frankfurta.M. NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe,NJW 1993, 2815).

    Nach der bisherigen überwi~genden Rechtssprechung der Zivilgerichte (grundlegend OLG Frankfurt a.M., NJW 1992, 2490; Übersicht zur Rechtsprechung bei Maaß/Hitpaß NZM 2000, 945 und NZM 2003, 181), bestätigt und konkretisiert durch das Bundes- sowie die Landesverfassungsgerichte (BVerfG NJW 1994, 1147; NJW 1995, 1665; BerlVerfGH NZM 2002, 560), konnte ein Mieter, der eine Satellitenanlage installieren will, in aller RegeLzwar auf einen Kabelanschluss verwiesen werden, wegen der damit verbundenen erheblichen Informationseinbußen allerdings nicht auf die Möglichkeit des Empfangs terrestrisch ausgestrahlter Rundfunk- und Femsehprogramme.

  • LG Chemnitz, 30.12.1999 - 6 S 5026/99
    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Ob dieses architektonische Konzep~den heutigen Zeitgeschmack trifft, spielt aber bei der Feststellung der Schutzwürdigkeit des Willens zum Festhalten an dieser Fassadengestaltung keine Rolle (LG Chemnitz, NZM 2000, 960).

    Nicht überzeugend ist daher das Urteil des lG Chemnitz (NZM 2000, 960), das einer unzulässigen Einengung der Informationsfreiheit mit dem Argum.ent widerspricht, dass selbst wenn zum Zeitpunkt des Abschluss des Mietvertrags die Möglichkeit der Anbringung einer Parabolantenne noch nicht absehbar war, zumindest nachträglich ein Umzug in eine Wohnung, in der eine solche Anlage genehmigt wird, möglich sei und damit im Verbleib in der Wohnung ein wirksamer Verzicht zu sehen sei.

  • LG Essen, 12.03.1998 - 10 S 505/97
    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Anders als im Urteil des lG Essen (WuM 1998, 344) kommt es damit auf die Frage ob ein formularvertragliche erklärter Verzicht auf die Anbringung einer .Antennenamage überhaupt wirksam sein kann, vorliegend nicht an.
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    des letzten Jahrhunderts" (BGH NJW 2004, 937) dem Schutz der Grundrechte nicht mehr durch den Verweis auf das Kabelnetz Rechnun~ getragen werden.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Vorliegend war allerdings eine konkrete Verletzungsform (die rechtswidrige Installation an der Balkonbrüstung) vom Antrag ohne weiteres abspaltbar, der zugesprochene Unterlassungsanspruch konnte deshalb auf diesen abspaltbaren Teil gestützt werden (BGH NJW 1999, 1332; 99, 2193).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96

    Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Vorliegend war allerdings eine konkrete Verletzungsform (die rechtswidrige Installation an der Balkonbrüstung) vom Antrag ohne weiteres abspaltbar, der zugesprochene Unterlassungsanspruch konnte deshalb auf diesen abspaltbaren Teil gestützt werden (BGH NJW 1999, 1332; 99, 2193).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Ein auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteter Antrag ist nur dann bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er so gefasst ist, dass er nach § 894 ZPO vollstreckt werden kann (BGH WuM 1994, 71, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 62. AufI., § 253 Rn 13).
  • BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95

    Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Der Verweis auf ein solches völlig anderes Informationsmittel tragt dem Grundrecht der freien Informationsverschaffung, welches auch bestimmte Sehgewohnheiten und -neigungen schützt (BVerfG, WuM 1995, 694), nicht ausreichend Rechnung.
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

  • AG Köln, 22.04.1998 - 123 C 69/98
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

  • LG Hamburg, 18.05.1999 - 316 S 17/99

    Anspruch auf Genehmigung einer Satellitenempfangsanlage durch den Vermieter;

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2002 - 11 T 22/02

    Abänderung der Streitwertfestsetzung nach erhobener Streitwertbeschwerde;

  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05

    Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in AfP 2005, 87 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • AG Kamen, 15.08.2007 - 9 C 49/07
    Das Feststellungsinteresse für den Widerklageantrag folgt daraus, dass der Antrag auf eine Verurteilung zur Abgabe einer Genehmigung, wie zuvor durch die Beklagten beantragt, entweder mangels konkreter Bezeichnung eines Aufstellungsortes zu unbestimmt wäre, um eine Vollstreckung nach § 894 ZPO zu ermöglichen, oder - im Falle der konkreten Bezeichnung eines Aufstellungsortes - der Klägerin ihr Bestimmungsrecht nehmen würde (vgl. LG Berlin, Urteil v. 30.11.2004, Az.: 65 S 229/04).
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